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   LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03   

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https://dejure.org/2004,44216
LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03 (https://dejure.org/2004,44216)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03 (https://dejure.org/2004,44216)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2004 - 3 Sa 1184/03 (https://dejure.org/2004,44216)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Richtig ist zwar, dass auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung die sozialen Daten eines Arbeitnehmers im Rahmen der Interessenabwägung grundsätzlich von Bedeutung sind, so dass die fehlende Unterrichtung nur unter besonderen Umständen unschädlich ist, zum Beispiel wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe ersichtlich nicht auf die genauen Sozialdaten ankommt und der Betriebsrat oder Personalrat die ungefähren Paten kennt (Bundesarbeitsgericht, 15.11.1995, DB 1996, 836; 27.2.97 AP Nr. 36 zu § 1 KSchG '69 verhaltensbedingte Kündigung; KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsschutzrecht, 6. A. 2002, § 102 BetrVG RN 58 f; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 20. A. 2000, § 102 RN 17 g; Hess/Schlochauer/Glaubitz, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 5. A. 1997, § 102 RN 30).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Dass der Missbrauch von Zeiterfassungseinrichtungen durch den Arbeitnehmer "an sich" geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne der Vorschrift darzustellen, ist allgemeine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (zum Beispiel KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsschutzrecht, 6. A. 2002, § 626 BGB RN 444; Bundesarbeitsgericht 12.8.1999, NZA 2000, 27 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 832/98] mit weiteren Nachweisen; Sachs. Landesarbeitsgericht, 23.1.02, 2 Sa 595/00 , dokumentiert in juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 5.6.1986, RzK I 6 a Nr. 20).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Weil der Kläger am 8.11.2002 arbeitsunfähig erkrankt ("hauskrank geschrieben") war, gehörte er nämlich zu dem Personenkreis, von dem eine Überprüfung des Briefkastens nach der Zeit der üblichen Postzustellung nicht (mehr) zu erwarten war, unabhängig davon, wann er gewöhnlich von seiner Arbeit nach Hause zurückkehrt und ob er tatsächlich, abweichend von der üblichen Gestaltung, von zu Hause abwesend war (vgl. Bundesarbeitsgericht, 8.12.1983, NJW 1984, 1651 [BAG 08.12.1983 - 2 AZR 337/82] ).
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Richtigerweise hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass diese Frist dem zur Kündigung befugten Organ in vollem Umfang als Überlegungsfrist erhalten bleiben muss und für den Beginn der Ausschlussfrist auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Informationen pflichtgemäß an die zuständige Stelle weitergegeben wären (Urteil vom 18.6.1984, NJW 1984, 2689 [BGH 18.06.1984 - II ZR 221/83] f).
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Selbst wenn man ihn als Wissensvertreter im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 5.5.1977, NJW 1978, 723 [BAG 05.05.1977 - 2 AZR 297/76] ) einordnen wollte, führte dies nicht dazu, dass dessen Kenntnis mit der des Kündigungsberechtigten gleichgesetzt wird und unmittelbar den Lauf der Ausschlussfrist auslöst.
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Denn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nach überzeugender Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Beurteilung des wichtigen Grundes nicht unmittelbar anzuwenden, weil er mit dem Gebot der umfassenden Abwägung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nur beschränkt zu vereinbaren ist (vgl. Erfurter Kommentar-Preis, 4. A. 2004, § 626 BGB RN 245 mit weiteren Nachweisen; Bundesarbeitsgericht DB 1979, 1659).
  • LAG Sachsen, 23.01.2002 - 2 Sa 595/00

    Keine Unwirksamkeit der Kündigung eines Sparkassenangestellten deshalb, weil § 57

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
    Dass der Missbrauch von Zeiterfassungseinrichtungen durch den Arbeitnehmer "an sich" geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne der Vorschrift darzustellen, ist allgemeine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (zum Beispiel KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsschutzrecht, 6. A. 2002, § 626 BGB RN 444; Bundesarbeitsgericht 12.8.1999, NZA 2000, 27 [BAG 12.08.1999 - 2 AZR 832/98] mit weiteren Nachweisen; Sachs. Landesarbeitsgericht, 23.1.02, 2 Sa 595/00 , dokumentiert in juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 5.6.1986, RzK I 6 a Nr. 20).
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